Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferien-Appartements Auszeit@Huff-Doll

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Gastaufnahme- und Beherbergungsverträge der Ferien-Appartements Auszeit@Huff-Doll, der Bettina Irina Doll & Ernst Ulrich Doll GbR, Weedstraße 8-10, 55457 Horrweiler, Tel.: +49 6727 – 343 (nachfolgend „Vermieter“) bzgl. der touristischen Vermietung von Unterkünften (Ferienappartements) an Gäste sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

(2) Vertragspartner ist die Bettina Irina Doll & Ernst Ulrich Doll GbR, Weedstraße 8-10, 55457 Horrweiler, Tel.: +49 6727 – 343, weingut@huff-doll.de.

(3) Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können nur Verbraucher sein. Verbraucher sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Buchung

(1) Die Buchung von Unterkünften ist über das Anfrageformular auf unserer Webseite möglich.

(2) Die dargestellten Unterkünfte stellen kein bindendes Angebot dar. Erst die Buchungsanfrage des Gastes ist ein bindendes Angebot nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welches der Vermieter annehmen kann. Bei Annahme der Buchung durch den Vermieter erhält der Gast innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang seiner Buchungsanfrage eine Buchungsbestätigung per E-Mail, mit der der Vertrag zustande kommt. Es ist daher erforderlich, dass der Gast dem Vermieter seine E-Mail-Adresse nennt.

§ 3 Speicherung des Vertragstextes

Der Vermieter speichert die Buchung des Gastes und die eingegebenen Buchungsdaten. Unabhängig von der Art der Buchung sendet der Vermieter dem Gast eine Buchungsbestätigung mit allen Buchungsdaten zu.

§ 4 Ausschluss des Widerrufsrechts

Bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), von Gesetzes wegen, kein Widerrufsrecht.

§ 5 Mietpreis, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise angegebenen Preise sind Endpreise und gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten, soweit im Angebot keine Nebenkosten gesondert ausgewiesen sind. Dies kann z.B. Wahl- oder Zusatzleistungen des Vermieters betreffen.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, umgehend nach Versand der Buchungsbestätigung eine angemessene Anzahlung des Mietpreises zu verlangen. Sofern die Anzahlung verlangt wird, ist diese zum angegebenen Zeitpunkt (siehe Buchungsbestätigung) fällig. Erfolgt trotz Fristsetzung durch den Vermieter keine fristgerechte Zahlung einer vereinbarten Anzahlung ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Der Unterkunftspreis einschließlich der Vergütung für etwaige Wahl- oder Zusatzleistungen ist vier Wochen vor Anreise fällig. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

§ 6 Leistungen

(1) Der Inhalt der Leistung des Vermieters richtet sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Vermieters.

(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch des Gastes auf die Bereitstellung bestimmter Appartements.

(3) Der Mindestaufenthalt beträgt zwei Übernachtungen. Durch gesetzliche Feiertage kann der Mindestaufenthalt auch mehr als zwei Übernachtungen umfassen.

(4) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast die gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die Miete für die überlassenen Zimmer sowie sonstige vom Vermieter in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies beinhaltet auch vom Vermieter für den Gast getätigte Auslagen an Dritte.

(5) Angaben in Orts- oder Hotelprospekten sind für den Vermieter unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn mit dem Gast ausdrücklich weitere vertragliche Leistungen vereinbart wurden.

(6) Eine Unter- oder Weitervermietung der Unterkünfte oder die Nutzung der Unterkunft zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters unzulässig.

(7) Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Für Haustiere wird eine gesonderte und angemessene Reinigungsgebühr erhoben. Bringt der Mieter Haustiere ohne vorherige Anmeldung mit, ist der Vermieter berechtigt eine Reinigungspauschale von 200,- Euro in Rechnung zu stellen.

§ 7 Stornierung

(1) Storniert der Gast den Vertrag, ohne einen Nachmieter zu benennen, der den Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, ist der Vermieter berechtigt, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen folgende anteilige Mieten zu verlangen, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • Bis 30 Tagen vor Reiseantritt 0 %
  • 29 - 15 Tage vor Reiseantritt 50%
  • 14 - 0 Tage vor Reiseantritt 90%

Der Gast ist berechtigt, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

(2) Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Tag des Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter.

(3) Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, ist er zur vollen Zahlung des Mietpreises verpflichtet.

§ 8 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich die gemietete Unterkunft und das enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet auftretende Mängel und Störungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

(2) Der Mieter hat sich an die Hausordnung des Vermieters zu halten. Insbesondere ist das Rauchen innerhalb der Unterkünfte nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln ist der Vermieter berechtigt eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen.

(3) Der Mieter bewahrt die ihm überlassenen Schlüssel und sonstige Zugangsmittel (Türkarten, Nutzerdaten und Passwörter) sicher auf und gibt diese nicht an unbefugte Dritte weiter. Der Mieter haftet für sämtliche Kosten, die aus einem schuldhaften Verlust oder der Beschädigung von Schlüsseln resultieren.

§ 9 An- und Abreise

(1) Sofern keine besonderen Vereinbarungen zwischen Gast und Vermieter getroffen werden, stellt der Vermieter dem Gast gebuchte Unterkünfte, wie folgt, zur Verfügung:

  • Anreise ab 15.00 Uhr

(2) Wurde keine besondere Vereinbarung getroffen, hat die Anreise des Gastes bis spätestens 18.00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt eine abweichende Anreise nach Vereinbarung, ist der Gast verpflichtet den Vermieter über eine verspätete Anreise oder eine Anreise erst am Folgetag zu unterrichten. Der Vermieter ist berechtigt bei verspäteter Belegung der Unterkunft Ersatzansprüche gemäß 8 geltend zu machen.

(3) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Räumung von gemieteten Ferien-Appartements ist der Gast bei Abreise verpflichtet den Hausmüll in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und bereitgestelltes Geschirr gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu hinterlassen.

(4) Erfolgt keine fristgerechte Räumung der Unterkünfte, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung für die Nutzung des Zimmers zu verlangen. Diese wird der Vermieter pauschaliert in einem prozentualen Verhältnis zum Preis für eine Übernachtung wie folgt geltend machen:

  • zusätzliche Nutzung der Unterkunft bis 12.00 Uhr des Abreisetages: 50%
  • zusätzliche Nutzung der Unterkunft nach 18.00 Uhr des Abreisetages: 100%.

(5) Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

(6) Dem Gast ist berechtigt, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale/ Schäden entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet

§ 10 Haftung des Vermieters

(1) Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Vermieter, beruhen, haftet dieser auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Hat der Vermieter leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach §§ 701 BGB bleibt unberührt.

(4) Der Vermieter haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Ansprüche des Gastes erlöschen gemäß § 703 BGB, wenn dieser dem Vermieter nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige macht.

(5) Stellt der Vermieter dem Gast kostenfrei bzw. entgeltlich einen KfZ-Stellplatz zur Verfügung, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet nicht für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung der abgestellten Fahrzeuge bzw. deren Inhalte. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung nach § 10(1)und Ansprüche nach § 10(2).

(6) Soweit vorstehend die Haftung des Vermieters beschränkt oder ausgeschlossen wird, gilt dies auch für eine Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 11 Rücktritt des Vermieters

(1) Der Vermieter ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die vom Vermieter angeforderter Vorauszahlung trotz Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird,
  • eine Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich geworden ist.
  • die Unterkunft unter Angabe irreführender oder falscher Angaben (z.B. zur Person des Gastes, Zweck der Buchung) gebucht wurde,
  • der Vermieter Anlass zur Annahme hat, dass die Erfüllung des Vertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters

zuzurechnen ist.

(2) Der Vermieter setzt den Gast von einem Rücktritt unverzüglich in Kenntnis.

§ 12 Gäste-WLAN

(1) Der Vermieter stellt dem Gast für die Dauer des Aufenthalts einen kostenlosen Zugang zum Internet per WLAN zur Verfügung.

(2) Der Gast wird im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetzugangs

  • die ihm übermittelten Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Insbesondere wird der Gast sicherstellen, dass sein Zugang zum Anschluss ausschließlich von ihm selbst genutzt wird und ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist;
  • den Zugang nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten übermitteln;
  • keine pornografischen oder gegen Jugendschutzgesetze, Datenschutzgesetze oder sonstige Gesetze verstoßenden Inhalte, Dienste oder Produkte über den Zugang einstellen, verbreiten, anbieten oder bewerben;
  • keine Rechte Dritter (Patente, Marken, Namensrechte, Urheberrechte, Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte) verletzen, insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Werke zugänglich machen oder vervielfältigen und sonstige urheberrechtswidrige Handlungen unterlassen. Dies gilt vor allem bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen, File-Sharing-Diensten oder Streaming-Diensten;
  • keine beleidigenden oder verleumdenden Inhalte über den Zugang übermitteln, zugänglich machen oder veröffentlichen. Hierzu zählt insbesondere auch die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte oder Rassismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen fördernde oder unterstützende Inhalte oder Kommunikation;
  • den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten aus den Netzwerken des Vermieters oder von Endgeräten anderer Gäste unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Vermieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datenbanken oder Datennetze des Vermieters unbefugt einzudringen oder Dritte zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten auffordern oder veranlassen;
  • keine Viren oder sonstigen Schadprogramme über den Zugang ins Internet oder innerhalb des internen Netzwerkes zu übertragen;
  • keine Handlungen vornehmen, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb des Netzwerks zu beeinträchtigen, verhindern oder zu stören;
  • keine überdurchschnittlich großen Datenmengen übertragen und keine übermäßig langanhaltenden Datenübertragungen und keine übermäßig häufigen Datenübertragungen vornehmen oder veranlassen;
  • den vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Zugangs nicht ändern;
  • den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Zugangs durch ihn beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß vorliegt, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Vermieters.

(3) Der Vermieter stellt den Zugang kostenfrei zur Verfügung. Dadurch haben die Gäste jedoch auch keinen Anspruch auf Nutzung des Zugangs oder auf eine dauerhafte oder lückenlose Verfügbarkeit des Dienstes. Der Vermieter bemüht sich einen unterbrechungsfreien Zugang zur Verfügung zu stellen, gewährleistet jedoch nicht, dass dies störungs- oder unterbrechungsfrei geschieht.

(4) Der Vermieter gewährleistet keine flächendeckende oder sonstige räumliche Abdeckung der Verfügbarkeit des Zugangs. Insbesondere kann die Signalstärke an unterschiedlichen Orten in den Räumlichkeiten des Vermieters variieren.

(5) Eine Übertragungsgeschwindigkeit oder Datenrate wird nicht gewährleistet. Die Verfügbarkeit bestimmter Dienste oder Angebote über den Zugang wird ebenfalls nicht gewährleistet. Der Vermieter kann den Zugang zu bestimmten Diensten oder Internetseiten, bzw. die Nutzung bestimmter Ports nach eigenem Ermessen sperren. Dies gilt insbesondere für rechts- oder sittenwidrige Inhalte.

(6) Der Vermieter behält sich das Recht vor den Zugang jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, beschränken oder einzustellen.

§ 13 Rechtsordnung, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Bei Kunden, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher) berührt diese Rechtswahl nicht die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand nach dem Sitz unseres Unternehmens in Horrweiler.

(4) Die Europäischen Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

§ 14 Sonstiges

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.